Nachteilsausgleich

Technische Bildung mit Aussicht.

Lernende mit einer Behinderung oder mit Lern und Leistungsschwierigkeiten – zum Beispiel Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S – haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dieser unterstützt sie dabei, ihre Ausbildung unter fairen Bedingungen zu absolvieren.

Eine verbindliche Richtlinie zum Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung definiert die Voraussetzungen, das Antragsverfahren sowie alle relevanten Grundlagen für die Umsetzung.

Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft das zuständige Abteilungssekretariat gerne weiter.

Richtlinie Nachteilsausgleich berufliche Grundbildung