Bildungsverordnung vom 27. April 2015
Definition des Berufsbildes
Elektroinstallateure und Elektroinstallateurinnen EFZ zeichnen sich insbesondere durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- Sie erstellen elektrische Installationen und nehmen Anlagen in Betrieb
- Sie instruieren Kunden über die funktionelle Handhabung und den energieeffizienten Einsatz von Energieverbrauchern und Anlagen der Gebäudesystemtechnik
- Sie unterhalten die elektrischen Systeme und beheben Störungen
- Sie haben bezüglich ihres Arbeitsortes eine hohe Mobilitätsbereitschaft, zeichnen sich aus durch ausgeprägtes technisches Verständnis, ein hohes Sicherheitsbewusstsein und eigenverantwortliches Handeln
Die Ausbildung der ersten Elektroinstallateure und Elektroinstallateurinnen EFZ startete im August 2007.
Lehrdauer
4 Jahre
Berufsschulunterricht 1 Tag/Woche
im 2. und 3. Semester ein zweiter Schultag alle 2 Wochen
Zwischenprüfung
Es findet keine Zwischenprüfung statt.
Gemäss Artikel 17 der Bildungsverordnung hat im zweiten Semester eine Standortbestimmung zu erfolgen.
Bei ungenügenden Leistungen in der Berufsfachschule (Berufskenntnisse und Allgemeinbildung) oder im überbetrieblichen Kurs erfolgt zwingend eine schriftliche Mitteilung durch den jeweiligen Bildungsort an die Vertragspartner sowie die kantonale Behörde.
Nach Eingang der Mitteilung veranlasst der Berufsbildner die notwendigen Massnahmen.
Qualifikationsverfahren
Ende des 8. Semesters
Die Prüfung ist in Qualifikationsbereiche aufgeteilt:
- Praktische Arbeit (ca. 21 Stunden)
- Berufskenntnisse (ca. 6 Stunden)
- Allgemeinbildung (nach kantonalem Reglement)
Überbetriebliche Kurse
Die überbetrieblichen Kurse haben den Zweck, zu Beginn die Lernenden in die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs einzuführen.
Später ergänzen sie die berufliche Praxis und die schulische Bildung.
Die Lernenden haben die in den Kursen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Lehrbetrieb anzuwenden und zu vertiefen.
Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch (gemäss EIT.swiss Bildungsplan vom 27.04.2015).
Umfang
1. Lehrjahr ca. 12 Tage.
2. bis 4. Lehrjahr drei weitere Kurse von 8 bis 12 Tagen.
Im letzten Semester der Ausbildung finden keine Kurse mehr statt.