Diese Parkplätze sind für Mitarbeitende Studierende der Erwachsenenbildung vorgesehen und stehen Lernenden der Grundbildung nicht zur Verfügung.
Parkbewilligung und Nutzung
Für die Nutzung der Parkplätze ist jederzeit eine gültige Bewilligung erforderlich, auch während der Schulferien. Die Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden während der Bürozeiten.
Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt ausschliesslich über die ParkingPay-App. Für die Erteilung der Parkbewilligung ist das Rektorat zuständig.
Die Parkplätze der TBZ sind einer definierten Parkzone (8000 Zürich, Zone 741 und 742) zugeordnet. Die entsprechende Zone ist bei der Nutzung zu beachten.
Rahmenbedingungen
Die Parkplätze werden mehrfach genutzt, weshalb kein Anspruch auf einen festen oder jederzeit verfügbaren Parkplatz besteht. Unbefugtes Parkieren wird geahndet.