FAQ’s

Technische Bildung mit Aussicht.

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Grundbildung

Das Absenzenwesen ist im Absenzenreglement der TBZ geregelt. Es stützt sich auf das Disziplinarreglement Berufsbildung vom 5. März 2015. Die Lernenden werden am ersten Schultag darüber informiert.

Generell bedeutet eine Absenz das Fernbleiben vom Unterricht, das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts.

Eine Absenz ist entschuldigt, wenn ein Grund gemäss §§ 4–8 Disziplinarreglement (DR) Berufsbildung vorliegt, z. B.:

  • Krankheit / Unfall
  • aussergewöhnliche familiäre Ereignisse
  • ÖV‑Verspätungen ausserhalb des Einflussbereichs
  • Militär / Zivilschutz / Feuerwehr
  • religiöse Feiertage
  • geschäftliche Inanspruchnahme (strenge Kriterien, z.B. Notfall)
  • Bildungslager / Branchenkurs (max. 1 Woche)
  • weitere besondere Umstände, die die Schulleitung anerkennt

(z.B. Firmenanlass, Urlaub wegen unterschiedlichen Ferienterminen in der Familie, Sportaktivität mit Talent Card etc.)

Bei voraussehbaren Absenzen oder einer erwünschten Befreiung von einzelnen Fächern ist ein Dispensationsgesuch dem Sekretariat der jeweiligen Abteilung mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen.

Sekretariat Automobiltechnik: 
Sekretariat Elektro/Elektronik: 
Sekretariat Informationstechnik: 

Das Dispensationsgesuch ist durch den Lernenden oder die Lernende sowie bis zur Volljährigkeit durch die Inhaberin oder den Inhaber der elterlichen Sorge und den Lehrbetrieb vorgängig zu unterschreiben.

Bei nicht voraussehbaren müssen sie die Absenz, sobald es die Umstände zulassen, durch Vorlegen von Nachweisen (SBB-Verspätungsnachweis, Arztzeugnis etc.) entschuldigen.

Unentschuldigt ist jede Absenz ohne gültigen Grund gemäss §§ 4–8 DR Berufsbildung. Beispiele: verschlafen, verspätet aus Pause, Füttern der Parkuhr während Unterricht, Fahrprüfung, Arztbesuche (nur Not- oder Spezialfälle sind entschuldbar) usw.

Die Lehrperson stellt eine Ermahnung (F2.2-02) nach spätestens 3 unentschuldigten Verspätungen oder 10 unentschuldigten Absenzen aus. Die Schreibgebühr von 30 Franken ist von der lernenden Person im Sekretariat zu entrichten. Alle Lehrpersonen der betreffenden Klasse und der Lehrbetrieb werden informiert.

Bei Lernenden, die eine weitere Anreise haben, kann es vorkommen, dass sie nicht rechtzeitig im Unterricht erscheinen können. In einem solchen Fall erteilt die zuständige Abteilungsleitung eine Bewilligung für das spätere Eintreffen. Reichen Sie ein Gesuch ein und legen Sie einen gültigen Fahrplanauszug bei, der belegt, dass es keine frühere Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr gibt.

Lernende mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Sportverletzung etc.) erhalten einen Liftschlüssel, wenn sie ein aktuelles Arztzeugnis und den Schülerausweis vorweisen, eine Kaution von CHF 60.- hinterlegen und die Vereinbarung unterschreiben, dass sie keine Personen im Lift mitnehmen.

Bei Nichteinhalten der Vereinbarung wird der Liftschlüssel eingezogen und die Kaution wird nicht zurückerstattet.

Die Liftschlüssel können im zuständigen Sekretariat bezogen werden:

Sekretariat Automobiltechnik: Schulhaus Ausstellungsstrasse 70, Raum 207
Sekretariat Elektro / Elektronik: Schulhaus Sihlquai 101, Raum 007
Sekretariat Informationstechnik: Schulhaus Ausstellungsstrasse 70, Raum 210

Der Sportunterricht ist obligatorisch. Ohne Arztzeugnis sind alle Lernenden in Sportbekleidung im Sportunterricht anwesend.

Anwesenheit ohne funktionelle Sportbekleidung, im speziellen ohne geeignete Sportschuhe wird im Wiederholungsfall geahndet.

Eine teilweise oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Begründete Gesuche müssen schriftlich an die entsprechende Abteilungsleitung gerichtet werden.

Merkblatt Gesundheit und Sport

Lernende werden vom Sportunterricht nur dann dispensiert, wenn sie ein Arztzeugnis vorlegen können. Nach 3-maligem Fehlen in Folge müssen sie im Sekretariat der Abteilung ein Arztzeugnis vorlegen. Falls dies nicht geschieht und die Absenzen unentschuldigt sind, stellt die Sportlehrperson eine Ermahnung aus. Sportdispensationen für ein ganzes Semester werden nur dann gewährt, wenn die Lernenden im Besitz einer Swiss Olympic Card sind.

Die wenigen Parkplätze stehen nur den Studierenden der Weiterbildung und Lehrpersonen zur Verfügung.

Ton- und Bildaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Lehrperson resp. der Schulleitung und der aufgenommenen Personen.

Weiterbildung

Die wenigen Parkplätze stehen nur den Studierenden der Weiterbildung und Lehrpersonen zur Verfügung. Diese können eine Parkbewilligung beantragen.

TBZ

Während dem Schulbetrieb

Montag – Freitag: 6.30 – 21.45 Uhr
Samstag: 7.00 – 16.00 Uhr

Während den Schulferien in der Regel

Montag – Freitag: 8.00 – 16.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Das Restaurant TBZ Technolino ist die Mensa der Technischen Berufsschule Zürich.

Das Rauchen wird nur in den entsprechend gekennzeichneten Aussenbereichen toleriert.

Montag bis Freitag: 08.50 – 11.10 Uhr / 11.50 – 15.00 Uhr