Im berufskundlichen Unterricht in der Berufsfachschule erwerben Lernende unter anderem die Berufskenntnisse und die berufsspezifischen Handlungskompetenzen. Die entsprechenden Leistungsziele oder Ressourcen und die Verteilung der Lektionen sind in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan verbindlich geregelt. Die Noten des Unterrichts in den Berufskenntnissen fliessen, je nach Regelung der entsprechenden Bildungsverordnung, in das Gesamtergebnis des Qualifikationsverfahrens ein oder nicht.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage ist Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG), Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 (BBV) und Artikel 4, Absatz 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 2007 (ArGV 5). Gestützt darauf erlässt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die Bildungsverordnung, aus welcher sich der Bildungsplan ableitet. Im Bildungsplan werden die Pflicht- sowie allfällige Wahlpflichtfächer und deren Stundenzahlen in den Lehrplänen bestimmt, welche das SBFI (Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation) aufstellt. Diese werden den Erfordernissen der einzelnen Berufe angepasst und gleichzeitig mit dem betreffenden Ausbildungs- und Prüfungsreglement erlassen.
Zweck
Der Lehrplan für den berufskundlichen Unterricht verdeutlicht die im Bildungsplan aufgeführten Leistungsziele. Er findet gesamtschweizerisch Anwendung und nimmt deshalb keine Rücksicht auf regionale Gegebenheiten. Die Leistungsziele sind auf drei resp. vier Lehrjahre verteilt. Der Lehrplan für den berufskundlichen Unterricht ist leistungszielorientiert formuliert.
Ziel
Die Ziele des Lehrplans für den berufskundlichen Unterrichts sind
– die Berufsfachschule (BFS) beziehungsweise die Fachlehrpersonen bei der Ausgestaltung der schulischen Berufsausbildung zu unterstützen,
– den Lernenden einen Überblick über ihr schulisches Ausbildungsprogramm zu geben,
– der Fachlehrperson und den Lernenden ein Hilfsmittel zur Kontrolle über das Erreichen der Lernziele zur Verfügung zu stellen,
– eine Abstimmung zwischen Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen sicherzustellen.