Die TBZ ist mit dem ÖV sehr gut erschlossen. Deshalb steht nur eine beschränkte Anzahl kostenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. Sie sind für die Studierenden in der Erwachsenenbildung und nicht für Lernende in der Grundbildung vorgesehen. Für die jeweilige Dauer des Parkierens braucht es auch während den Ferien immer eine entsprechende Bewilligung. Die Benutzerordnung geht von einer Mehrfachbelegung der Parkplätze aus, es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Unbefugte Parkierer werden verzeigt.