Verordnung über die berufliche Grundbildung vom 3. November 2008.
Elektroniker/innen EFZ entwickeln und realisieren, in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten, elektronische Hard- sowie Software. Sie wirken mit beim Bearbeiten von Aufträgen oder Projekten, beim Planen und Überwachen von Herstellungsprozessen für Elektronikprodukte, und sie erstellen technische Dokumente. Zudem fertigen sie elektronische Geräte und Anlagen an, führen Mess- und Prüfarbeiten, Inbetriebsetzungen oder Instandhaltungen aus.
Die berufliche Grundbildung dauert 4 Jahre
Berufsschulunterricht:
1. bis 3. Lehrjahr 2 Tage/Woche
4. Lehrjahr 1 Tag/Woche
BMS-Klassen: 1.bis 4. Lehrjahr 2 Tage/Woche
Gegen Ende des 4. Semesters findet eine Teilprüfung von 8 bis 12 Stunden statt.
Die Teilprüfung umfasst alle Handlungskompetenzen der Basisausbildung.
Die Prüfung umfasst die folgenden Sachgebiete: Fertigungs-, Mess- und Mikrocontrollertechnik.
Die Abschlussprüfung beinhaltet:
– individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 36 bis 120 Stunden oder eine vorgegebene Prüfungsarbeit (VPA) im Umfang von 12 bis 16 Stunden
– Schriftliche Prüfung Berufskenntnisse im Umfang von 4 bis 5 Stunden
– Prüfung in Allgemeinbildung